Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 24.März 2022

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind anwendbar auf sämtliche Dienstleistungen, welche im Rahmen von Subsign durch die OBJECT erbracht werden.

1.2 Der Kunde stimmt diesen AGB zu, indem er das Angebot von OBJECT unterzeichnet oder über das Subsign-Portal einen Vertrag abschliesst, wodurch jeweils ein Kundenvertrag zwischen dem Kunden und OBJECT zu Stande kommt. Vertragliche Ergänzungen, welche der Kunde allenfalls zur Anwendung bringen möchte, werden hiermit explizit ausgeschlossen. Vorbehalten ist eine ausdrückliche abweichende Regelung, sofern beide Parteien.

1.3 Für die Verwendung von Subsign muss der Kunde zusätzliche Bedingungen des Vertrauensdienstanbieters Swisscom Trust Services AG akzeptieren. Es gelten jeweils die Bedingungen, wie sie unter https://www.subsign.ch/agb/swisscom veröffentlicht sind. OBJECT behält sich das Recht vor, die Bedingungen des Vertrauensdienstanbieters anzupassen, falls dieser seine Bedingungen ändert.

2. Accounts

Nach Inkrafttreten des Kundenvertrags übergibt OBJECT dem Kunden die Zugangsdaten für den Kundenaccount, welcher es ihm ermöglicht, die Benutzeraccounts anzulegen.

3. OBJECT-Dienste

3.1 Um Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) oder einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (FES) zu signieren, wird eine Authentifizierung des Signierenden und eine durch den Vertrauensdienstanbieter, Swisscom Trust Services AG, generierte Signatur benötigt. OBJECT integriert diese Komponenten, welche die Anforderungen von ZertES und/oder eIDAS-Verordnung erfüllen, in die Subsign-Dienste.

3.2 OBJECT ist weder ein Vertrauensdienstanbieter noch eine Anerkennungsstelle im Rahmen des schweizerischen Bundesgesetzes über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate (Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES). OBJECT ist ebenfalls kein Vertrauensdienstanbieter im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Verordnung).

3.3 Soweit OBJECT im Rahmen von Subsign-Diensten dem Kunden Drittdienste zugänglich macht, richten sich deren Verfügbarkeit, Qualitätsanforderungen sowie Vertrags- und Nutzungsbedingungen nach den Bestimmungen dieser Drittdienste.

3.4 OBJECT ist bestrebt die Subsign-Dienste durchgehend anzubieten. OBJECT ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass die Subsign-Dienste jederzeit und vollumfänglich verfügbar sind. Die Verfügbarkeit kann zeitweilig eingeschränkt sein, insbesondere wenn dies im Hinblick auf Wartungsarbeiten (Upgrades und ähnliches) oder sicherheitsrelevante Vorfälle (Patches und Hotfixes) notwendig ist. Hierbei bemüht sich OBJECT, die Interessen der Benutzer so gut wie möglich zu berücksichtigen.

4. Nutzungsrecht

4.1 Das Recht zur Nutzung der Subsign-Dienste entsteht mit vollständiger Bezahlung der erstmaligen Vergütung durch den Kunden. Das Nutzungsrecht bleibt bestehen, solange der Kunde die geschuldeten Vergütungen jeweils bis zur Fälligkeit bezahlt hat.

4.2 Das Recht zur Nutzung der Subsign-Dienste ermöglicht dem Kunden die bestimmungsgemässe, nicht ausschliessliche, auf die Laufzeit beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Nutzung von Subsign-Diensten im vom Kunden bestellten Rahmen.

4.3 Unter Vorbehalt einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung mit OBJECT regelt diese Ziffer 4 die Nutzung von Subsign-Diensten abschliessend. Nicht zulässig ist eine darüber hinausgehende Verwendung der Subsign-Dienste.

5. Immaterialgüterrechte

5.1 Mit Eröffnung eines Kundenaccounts erkennt der Kunde an, dass die Rechte an der Subsign-Plattform ausschliesslich und vollumfänglich OBJECT zustehen.

5.2 Es ist dem Kunden nicht gestattet, Inhalte der Subsign-Dienste ganz oder teilweise zu kopieren, weiter zu verbreiten und über Framing oder andere Methoden zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung von nicht-öffentlichen Inhalten von Subsign-Diensten ist dem Kunden untersagt.

6. Nutzungsgebühren und weitere Vergütungen

6.1 Mit Vertragsschluss verpflichtet sich der Kunde zur Begleichung der vereinbarten Vergütungen.

6.2 Sofern dem Kunden kostenpflichtige Leistungen erbracht wurden, ist dieser zur Begleichung der hierfür festgelegten Vergütungen verpflichtet.

6.3 Bei geleisteten Vergütungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

6.4 OBJECT behält sich das Recht vor, die Preise zu erhöhen. Solche Erhöhungen werden von OBEJCT rechtzeitig und angemessen im Voraus angekündigt. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag ausserordentlich auf den Zeitpunkt zu kündigen, auf welchen die Erhöhung der Preise gemäss Ankündigung von OBJECT in Kraft tritt. Die ausserordentliche Kündigung muss vom Kunden innert 30 Tagen nach Erhalt der Ankündigung schriftlich gegenüber OBJECT erklärt werden.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung vollständig zu bezahlen. Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch und ohne Zahlungserinnerung in Verzug.

7.2 Ohne anderslautende Mitteilung von OBJECT verstehen sich Preisangaben von Subsign jeweils exklusive allfälliger Mehrwert- oder Umsatzsteuer, Auslagen und Spesen.

8. Ausschluss der Verrechnung

OBJECT ist berechtigt, eigene Forderungen gegen den Kunden zu verrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen OBJECT zu verrechnen.

9. Pflichten und Zusicherungen des Kunden

9.1 Der Kunde verpflichtet sich, die an OBJECT übermittelten Rechnungsstellungsinformationen aktuell, zutreffend und vollständig zu halten.

9.2 Der Kunde verpflichtet sich, seine Authentifizierungsdaten gegen Kenntnisnahme von Unbefugten nach dem Stand der Technik zu schützen und OBJECT unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollte der Verdacht der unbefugten Kenntnisnahme des Kundenaccounts oder eines Benutzeraccounts bestehen.

9.3 Beschaffung, Installation, Betrieb und Wartung jeglicher notwendigen Soft- und Hardware im Einflussbereich des Kunden unterliegen der alleinigen Verantwortung des Kunden. In keiner Weise ist OBJECT verantwortlich oder haftbar für den Internetzugang des Kunden.

9.4 Der Kunde ist verpflichtet, OBJECT Mängel und technische Störungen unverzüglich zu melden. Er wird hierbei die Hinweise von OBJECT zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung der Störung erforderlichen Informationen an OBJECT weiterleiten.

9.5 Dem Kunden ist bekannt, dass die Übersendung von zu signierenden Dokumenten der Exportkontrolle unterstehen kann. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Exportbestimmungen. Er gilt als Exporteur und Importeur (soweit zutreffend) seiner Daten, Waren, Software, Technologie und geistigen Eigentums sowie erkennt an, dass OBJECT (inkl. dem Vertrauensdienstanbieter) nicht am Export- oder Importvorgang beteiligt ist.

10. Inkrafttreten, Laufzeit, Beendigung, Sistierung

10.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Abschluss des Kundenvertrags.

10.2 Die Laufzeit eines Abonnements ergibt sich aus dem Kundenvertrag.

10.3 Ohne anderweitige Vereinbarung im Kundenvertrag verlängert sich die Laufzeit eines Abonnements automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag kann jeweils auf das Ende einer Laufzeit, resp. den im Kundenvertrag vereinbarten Zeitpunkt gekündigt werden.

10.4 Ausserordentliche Kündigungen können nach den folgenden Regeln auf einen früheren Zeitpunkt als auf Ende einer Vertragslaufzeit erklärt werden:

10.4.1 auf den Zeitpunkt gemäss Ziffer 6.4., wenn der Kunde sein besonderes Kündigungsrecht im Fall von einseitig von OBJECT erklärten Preiserhöhungen ausübt;

10.4.2 mit sofortiger Wirkung nach den Bestimmungen von Ziffer 10.5.;

10.4.3 auf den Zeitpunkt gemäss Ziffer 17.2., wenn der Kunde sein besonderes Kündigungsrecht im Fall von Anpassungen der AGB ausübt.

10.4.4 mit sofortiger Wirkung, wenn der Vertrauensdienstanbieter seine Vertragsbeziehung mit OBJECT beendet, resp. seine Leistungen nicht erbringt, so dass OBJECT dadurch die Leistungen aus dem Kundenvertrag nicht und/oder nicht vollständig erbringen kann; in diesem Fall steht OBJECT alternativ die Möglichkeit zu, die Bereitstellung der Dienstleistungen, nach Benachrichtigung des Kunden, temporär zu unterbrechen.

10.5 Falls der Kunde wesentliche Bestimmungen des Kundenvertrags verletzt hat und dieser Verstoss entweder nicht behoben werden kann oder nach entsprechender Aufforderung nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen behoben worden ist, kann OBJECT diesen Vertrag zu jeder Zeit mit sofortiger Wirkung kündigen oder die Bereitstellung der Dienstleistung, nach Benachrichtigung des Kunden, unterbrechen. Wenn der Kunde mit der Bezahlung von Vergütungen in Verzug ist, gilt dies als Verletzung einer wesentlichen Bestimmung des Kundenvertrags.

11. Sistierung des Vertragverhältnisses bzw. des Zugangs zu Subsign

11.1 OBJECT ist berechtigt den Zugang von Kunden zu Subsign-Diensten zu sistieren oder einzuschränken:

11.1.1 wenn der Kunde mit der Bezahlung von Vergütungen in Verzug ist;

11.1.2 wenn der Kunde gegen den Kundenvertrag, die AGB oder die Nutzungsbedingungen verstösst;

11.1.3 wenn aufgrund von Umständen, die im Risikobereich des Kunden liegen, der unbeeinträchtigte Betrieb von Subsign gefährdet wird.

11.2 Die sofortige Kündigung wegen wichtiger Gründe (Ziffer 10.5) bleibt auch dann möglich, wenn OBJECT den Zugang zu den Subsign-Diensten bereits sistiert hat.

12. Wirkung der Vertragsbeendigung

Offene Zahlungsverpflichtungen sowie Rechte und Pflichten, die ausdrücklich oder gemäss ihrer Natur von einer Beendigung dieses Vertrags unberührt bleiben, überdauern die Beendigung dieser Vereinbarung. OBJECT ist nicht verpflichtet, dem Kunden bereits bezahlte Vergütungen zurückzuerstatten.

13. Datenschutz

13.1 Für sämtliche Informationen zum Umgang mit Kundendaten verweist OBJECT auf seine gesonderte Datenschutzerklärung.

13.2 Der Kunde stellt sicher und gewährleistet, dass er bei der Verarbeitung der personenbezogenen Kundendaten alle gesetzlichen und behördlichen Anforderungen erfüllt und die Vorgaben aus dem Datenschutzrecht beachtet.

13.3 Des Weiteren stellt der Kunde sicher, dass Systembenutzer berechtigt sind, personenbezogene Daten und Dokumente an OBJECT weiterzuleiten und sie zur Verarbeitung gemäss dem Kundenvertrag bereitzustellen.

13.4 Etwaige Informationspflichten gegenüber Systembenutzern von Drittparteien oder weiteren Betroffenen, die keine direkten Nutzer der OBJECT-Dienste sind, sich aber aus der Art der zu signierenden Dokumente ergeben, obliegen dem Kunden.

14. Auftragsverarbeitung

14.1 Sollten die Bedingungen für eine Auftragsverarbeitung von personenbezogenen Daten erfüllt sein, kann der Kunde einen Auftragsverarbeitungsvertrag bei OBJECT anfordern.

14.2 OBJECT behält sich das Recht vor, dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen, falls vom Auftragsverarbeitungsvertrag von OBJECT abgewichen wird.

14.3 Der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags bedarf der Zustimmung beider Parteien.

15. Haftung

15.1 OBJECT haftet aus jedem Rechtsgrund bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder aufgrund gesetzlich zwingender Haftung wie etwa nach dem Produktehaftpflichtrecht.

15.2 Unabhängig vom Haftungsgrund (vertraglich, ausservertraglich, Verletzung einer Gewährleistung usw.) und unabhängig von der Anzahl und dem Zeitpunkt des Eintretens der schädigenden Ereignisse haftet OBJECT gegenüber dem Kunden (inkl. berechtigte Systemnutzer) für die direkten und unmittelbaren Schäden, die OBJECT aus oder im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag nachweislich und schuldhaft gegenüber dem Kunden verursacht hat, sofern und soweit die Haftpflichtversicherung von OBJECT die Schäden deckt. Die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt 10‘000‘000 Schweizer Franken.

15.3 OBJECT schliesst die Haftung für sonstige oder weitergehende Schäden, für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, nicht realisierte Einsparungen, Verdienstausfall, Betriebs- oder Produktionsunterbrechung, Datenverluste und Reputationsverluste, egal aus welchem Grund, aus.

15.4 OBJECT schliesst jegliche Haftung für Schäden aus, deren Ursache im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrauensdienstanbieters steht, wenn zwischen dem Kunden und dem Vertrauensdienstanbieter ein Vertrag besteht oder wenn der Kunde den Schaden direkt beim Vertrauensdienstanbieter geltend machen kann.

15.5 OBJECT schliesst sodann jegliche Haftung für Schäden aus, deren Ursache beim Kunden liegt, etwa Nichteinhaltung von Nutzungsbedingungen, Schäden durch Inkompatibilität verwendeter Endgeräte oder Software zu dem von OBJECT betriebenen System, Unterbrechung der Datenübertragung, Deaktivierung von notwendigen Cookies oder Schäden, die infolge fehlender Zugriffssicherheit seitens des Kunden herrühren. OBJECT schliesst weiter jegliche Haftung für Schäden im Zusammenhang mit Epidemien und Pandemien aus, insbesondere im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.

15.6 OBJECT schliesst jede Haftung für Schäden aus, welche aufgrund fehlender Verfügbarkeit der Subsign-Dienste entstehen könnten.

15.7 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von OBJECT für weitere Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

16. Schadloshaltung

16.1 Sollte ein Dritter das Eigentum und/oder die Nutzungsrechte an den Subsign-Diensten bestreiten, verpflichtet sich OBJECT, den Kunden von sämtlichen Forderungen, die aus der Nutzung der Subsign-Dienste durch den Kunden entstehen, uneingeschränkt freizustellen und ihn angemessen hiergegen zu verteidigen.

16.2 Der Kunde verpflichtet sich, OBJECT und deren Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Forderungen, die aus der Nutzung der Subsign-Dienste durch den Kunden entstehen, uneingeschränkt freizustellen und sie hiergegen zu verteidigen sowie OBJECT Schadensersatz zu leisten (auch für vollständige Kosten der Rechtsverteidigung). Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, die folgenden Fälle: (a) den Verstoss gegen oder die Verletzung einer Bestimmung dieser AGB, insbesondere der Missbrauch von Subsign-Diensten; (b) Verstoss gegen die Bedingungen eines Vertrauensdienstanbieters; (c) den Verstoss gegen oder die Verletzung geltenden Rechts und/oder die Verletzung von Rechten Dritter.

16.3 Die potenziell oder tatsächlich geschädigte Partei wird die andere Partei unverzüglich unterrichten, sobald ein Dritter dahingehende Ansprüche geltend macht. In diesem Falle werden sich die Parteien gegenseitig absprechen. Die Parteien werden sich in angemessener Weise bei der Verteidigung solcher Ansprüche gegenseitig unterstützen und über den Verfahrensverlauf zeitnah informieren.

17. Höhere Gewalt

17.1 Sollte die Erbringung der Leistungen aus Gründen, die nicht von OBJECT zu vertreten sind (z.B. Naturkatastrophen, Streik, kriegerische Ereignisse, Aufruhr, behördliche Restriktionen, Epidemien oder Pandemien, oder höhere Gewalt) nicht oder nicht in der angebotenen und gebuchten Form erbracht werden können, besteht weder ein Anspruch auf Erstattung der (anteiligen) Gebühren noch auf Ersatz sonstiger (Vermögens-) Schäden.

17.2 Sollte OBJECT den eigenen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, so wird die Vertragserfüllung (oder der Termin für die Vertragserfüllung) dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben. Für allfällige Schäden, die dem Kunden durch das Hinausschieben der Vertragserfüllung entstehen, bestehen gegenüber OBJECT keinerlei Haftungsansprüche.

18. Geheimhaltung

18.1 Alle Mitarbeitenden von OBJECT unterzeichnen eine Geheimhaltungserklärung und verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten und diese ausschliesslich im Rahmen der vorgenannten Tätigkeit für OBJECT ECM und für keine anderen Zwecke zu verwenden.

18.2 Untersteht ein Kunde bekanntermassen einem Amts-, Berufs- resp. Bankgeheimnis, verpflichtet sich OBJECT ausdrücklich, die daraus folgenden Vertraulichkeits-Anforderungen stets zu beachten.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Keine Partei darf ohne vorgängige ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen.

19.2 Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als unerfüllbar, ungültig oder unwirksam erweisen, so soll dadurch die Erfüllbarkeit, Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt werden. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unerfüllbare, ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine erfüllbare, gültige oder wirksame Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich und wirtschaftlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

19.3 Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien kommt ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG), zur Anwendung.

19.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz von OBJECT. OBJECT ist jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.