Rechtliche Grundlagen für den Einsatz von elektronischen Signaturen in der Anwaltschaft
Grundsätzlich ist die Verwendung der elektronischen Unterschrift in der Schweizer sowie der europäischen Rechtsordnung anerkannt. Das Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der Signatur (ZertES) sowie die eIDAS-Verordnung für die EU regeln dabei die Voraussetzungen für deren Gültigkeit.
Gemäss ZertES & eIDAS sind drei Arten von elektronischen Signaturen definiert: einfache, fortgeschrittene und qualifizierte digitale Unterschriften. Die einfache Signatur stellt hierbei das niedrigste Sicherheitslevel dar, während die qualifizierte digitale Unterschrift als höchstes Level gilt.
Für viele alltägliche Geschäftsvorgänge reicht bereits eine einfache oder fortgeschrittene Signatur aus. Diese können beispielsweise durch E-Mail-Signaturen oder das Anklicken eines Kästchens auf einer Website erzeugt werden.
Bei bestimmten juristisch relevanten Transaktionen hingegen wird oft eine qualifizierte digitale Unterschrift verlangt - insbesondere bei notariellen Urkunden oder gerichtlichen Schriftsätzen mit besonderem Beweiswert.
Die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von elektronischen Signaturen in der Anwaltschaft sind somit klar definiert. Durch die Verwendung dieser modernen Technologie können Anwälte ihre Arbeitsprozesse optimieren und gleichzeitig sicherstellen, dass alle juristisch relevanten Dokumente rechtskräftig unterzeichnet sind.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht jedes Land dieselben Regelungen bezüglich elektronischer Signaturen hat wie die Schweiz oder die EU. Daher sollten Anwälte bei grenzüberschreitenden Transaktionen stets prüfen, ob auch im betreffenden Land diese Art der Unterzeichnung anerkannt wird.
Vorteile und Herausforderungen bei der Verwendung elektronischer Signaturen durch Anwälte
Die Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur bietet Anwälten zahlreiche Vorteile, bringt jedoch auch einige Herausforderungen mit sich.
Ein grosser Vorteil ist die Zeitersparnis. Durch den Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur können Dokumente schnell und einfach unterzeichnet werden, ohne dass physische Kopien ausgedruckt oder per Post verschickt werden müssen. Dies ermöglicht eine effizientere Arbeitsweise und verkürzt die Bearbeitungszeiten erheblich.
Darüber hinaus bietet die qualifizierte elektronische Signatur ein höheres Mass an Sicherheit als herkömmliche Unterschriften auf Papier. Moderne Technologien wie Verschlüsselungstechniken gewährleisten, dass das signierte Dokument nicht manipuliert wurde und die Identität des Unterzeichners verifiziert wird. Dadurch wird das Risiko von Betrug oder Fälschungen minimiert.
Trotz dieser vielen Vorteile gibt es jedoch auch einige Herausforderungen bei der Verwendung elektronischer Signaturen durch Anwälte zu beachten. Eine davon ist möglicherweise der rechtliche Rahmen für deren Nutzung in bestimmten Ländern oder Jurisdiktionen. Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle geltenden Gesetze eingehalten werden und keine rechtlichen Probleme entstehen.
Des Weiteren kann es sein, dass nicht alle Parteien einer elektronischen Unterschrift zustimmen oder diese akzeptieren. Einige Personen bevorzugen möglicherweise immer noch die traditionelle Unterschrift auf Papier und sind skeptisch gegenüber der digitalen Signatur. In solchen Fällen ist es wichtig, alternative Lösungen anzubieten und den Austausch von Dokumenten so flexibel wie möglich zu gestalten.
Ein weiteres Hindernis könnte der technische Aspekt sein. Die Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur erfordert eine geeignete Infrastruktur sowie entsprechende Softwarelösungen, um sicherzustellen, dass die Integrität des signierten Dokuments gewährleistet bleibt. Anwälte müssen daher über ausreichendes technisches Know-how verfügen oder gegebenenfalls externe Unterstützung hinzuziehen. Mit Subsign jedoch können Sie schnell und einfach mit jedem modernen Browser Dokumente rechtssicher signieren.