Elektronische Signaturen und Siegel für

Rechtsanwälte und Notare

Sicher, konform und rechtmässig

Die qualifizierte E-Signatur ersetzt die eigenhändige Unterschrift und ermöglicht elektronische Urkunden für Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher gemäss der Schweizer Gesetzgebung nach ZertES.

Web-Service aus der Schweiz:

Ersetzt das Scannen von Papierakten
Digitales Amtssiegel für Notare
Sichere Lösung inklusive KYC-Workflows

Verbesserte

Kundenzufriedenheit

Keine papierlastigen Prozesse mehr mit ausdrucken, unterschreiben, einscannen und versenden; ob per E-Mail oder postalisch. Verträge aller können innerhalb von Minuten online signiert werden, ohne dass eine physische Anwesenheit erforderlichist.
  • Kunden, Partner und Lieferanten per E-Mail zum Signieren einladen
  • Einfach und intuitiv Formulare erstellen und mit Eingabefeldern versehen
  • Workflows starten und verwalten, inklusive konfigurierbarer E-Mail-Benachrichtigungen

Maximale

(Rechts-)Sicherheit

" Sämtliche Daten werden ausschliesslich in einer hochverfügbaren Umgebung innerhalb eines Schweizer Rechenzentrums gehalten, welches den höchstmöglichen regulatorischen Anforderungen gerecht wird"
  • Qualifizierte Signaturen für die Rechtsräume EU/EWR und Schweiz
  • Zertifiziert gemäss der eIDAS Verordnung (EU) und dem ZertES(Schweizer Signaturgesetz)
  • Auditoren prüfen laufend, dass sämtliche Regularien gemäss der Schweizerischen sowie der europäischen Gesetzgebung eingehalten werden
  • Hochverfügbare Datenhaltung in einem zertifizierten Schweizer Rechenzentrum

Schneller

abschliessen

Innerhalb von Minuten können Verträge elektronisch aufbereitet und innerhalb von Sekunden elektronisch signiert werden. Alle Beteiligten verfügen über die aktuelle Vertragsversion und können sie mit wenigen Klicks signieren.
  • Ortsunabhängig auf dem Smartphone, Tablet oder Computer
  • Unmittelbarkeit beim Abschluss
  • Verträge kommen zeitnah digital signiert zurück
  • Schnell, sicher und rechtskonform

Alle rechtlichen Anforderungen erfüllen

mit Subsign

Rechtsgültigkeit

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) mit gesetzlicher Grundlage nach der EU-Verordnung eIDAS und des Schweizerisches Bundesgesetzes ZertES erfüllt die höchstmögliche Beweiskraft für elektronisch ausgestellte Signaturen.

Sicherheit

Sämtliche Dienste verfügen über Rechenzentren in der Schweiz. Ihre Daten werden in nach FINMA-Vorgaben gebauten und ISO 27001 zertifizierten Rechenzentren gehostet.

Datenschutz

Alle Daten werden in der Schweiz nach DSGVO und DSG verwaltet und verarbeitet.